Texte aus Stegen

Beschreibung: Alte digitalisierte Texte aus Stegen

Chronik von 1982

Geographie: 

Stegen, ca. 10 km östlich von Freiburg im Schwarzwald am Nordostrand des sogenannten Zartener Beckens, in einer Höhe von 357-692 m ü. d. M. gelegen, umfaßt eine Gemarkung von 548 ha. Über das Zartener Becken hinaus mündet die Stegener Gemarkung in das Rechtenbachtal hinein und reicht in die Berglandschaft des Mittleren Schwarzwaldes hinauf. Wittental ist seit dem 1. 7. 1974, Eschbach seit dem 1. 1. 1975 nach Stegen eingemeindet.


Ortsbild:

Zum eigentlichen Ort Stegen gehört nicht nur der Ortsteil Stegen mit Weiler, sondern auch Ober- und Unterbirken, sowie Rechtenbach.
Rechtenbach hat im Gegensatz zum Ortsteil Stegen in überraschend hohem Maße seinen großbäuerlichen Charakter erhalten. Die meisten großen Bauernhöfe sind im unteren Hangbereich des Sommerberges gelegen; viele weisen noch die alten Backhäuser und Nebengebäude auf, während die Wohngebäude, zwar dem Typ des jüngeren Heidenhauses ähne1nd‚ bereits in Steinbauweise neu errichtet wurden.

Ober- und Unterbirken, erst um 1700 durch Rodungen entstanden, vermitteln kleinbäuerliche, weilerartige Siedlungsbilder. Während in Unterbirken nur wenige Neubauten zu sehen sind, ist das schon immer größere Oberbirken seit Ende der 50er Jahre durch eine stattliche Anzahl neuer Wohnhäuser stark verändert worden.

Das älteste Gebäude von Stegen ist die gotische Kapelle im Park des Schlosses Weiler. Das Schloß selbst wurde 1663 erbaut. Östlich davon stehen in unregelmäßigen Abständen die Gehöfte von Stegen, die jedoch weitgehend neuzeitlich umgebaut wurden. Einzig die wuchtigen Walmdächer erinnern an die typischen Schwarzwaldhöfe.

Vor allem der Westteil Stegens hat durch die ungemein rege Neubautätigkeit seinen ehemaligen bäuerlich-dörflichen Charakter verloren. Die Einwohnerzahlen sprechen für sich: Während Stegen mit Ober-, Unterbirken und Rechtenbach 1961 661 Einwohner zählte, waren es 1971 bereits 1543, 1974 2213. Heute wohnen in der Großgemeinde Stegen 4252 Einwohner (31. 12. 1980)

Ortsname. 

Der Ortsname hat sich durch die Jahrhunderte konstant gehalten. So lesen wir 1510 in einem Dingrodel über die Rechte von „Stegen“, ebenso 1525 von „Under Yben und Stegen“.

Ortswappen: 

Das Stegener Wappen zeigt „in Gold eine entwurzelte Esche mit schwarzem Stamm und grüner Krone, worin drei goldene Äste in Form von Eschenblättern, vor dem Stamm ein durchgehender roter Bohlweg (Steg)“.

Geschichte:

Grundlage der späteren Gemeinde Stegen war die Herrschaft Weiler, die Güter des Meierhofes (später: Schloß Weiler), die Lehengüter in Stegen mit dem Nadelhof, das Gut Reckenberg und den Bläsihof im unteren Rechtenbachtal umfaßte. Die Herren von Weiler, ritterliche Ministerialen, sind in einer Urkunde des Herzogs Bertold III. von Zähringen um 1112 erstmals aufgeführt. Es handelte sich dabei um die Übertragung eines Stiflungsgebietes im Schwarzwald an die Abtei St. Peter.
Die Herrschaft Weiler war ein Lehen der Herrschaft Freiburg und wurde mit dieser Ende des 14. Jahrh. an Österreich übertragen. Nach den Herren von Weiler hören wir im 13. Jahrh. von einer Familie Niesse(n), als Meier von Weiler. In verschiedenen Urkunden erscheinen sie unter den Namen „Meiger-Niessen“ und "Meiger-Niessen von Weiler“. Der letzte des Geschlechts hieß Hans Ulrich Meyer von Wyler‚ der 1464 Bürgermeister von Freiburg wurde.

Junker Hans von Reischach erhielt 1486 (1480 Tod Hans Ulrichs) das Lehen Weiler durch Erzherzog Sigmund. Der Meierhof, der angeblich durch ein Unwetter zerstört worden sein soll, wurde von den Herren von Reischach Anfang des 16. Jahrh. durch den Neubau eines befestigten Schlosses ersetzt. Als der letzte Herr von Reischach, Eucharius, 1596 starb, fiel das Lehen zunächst an Österreich heim und wurde kurz darauf durch Kaiser Rudolf II. an den erzherzoglichen Sekretär Doktor Justinian Moser zu Lehen gegeben. Rund 100 Jahre blieb das Lehen Weiler in den Händen der Familie Moser. Im Jahre 1663 wird vom Neubau des Schlosses berichtet, das im Dreißigjährigen Krieg den Flammen zum Opfer gefallen war. 1702 ging das Lehen an den Freiherrn Johann Friedrich von Kageneck über. Graf Heinrich Hyazint war der letzte Kagenecker Herr, der mit Weiler durch Erzherzog Ferdinand belehnt wurde. Dies war im Jahre 1805, kurze Zeit vor der Übergabe an die Landesherrschaft Baden.

Auch Stegen, wie viele Ortschaften der Umgebung, wurde durch die Koalitionskriege in arge Mitleidenschaft gezogen. Wir hören aus dem Jahre 1796 von einer Einquartierung französischer Truppen und Plünderungen.

Stegen wurde im Jahre 1810 durch die badische Bezirkseinteilung dem Stabsamt St. Peter zugeteilt, 1819 dann dem neugeschaffenen Landamt Freiburg.

Rechtenbach, das im Jahre 1890 mit der Gemeinde Stegen vereinigt wurde, war bis dahin zum größten Teil im Besitz des Klosters St. Peter. Nur der Hansmüllerhof, am Taleingang gelegen, stand unter Sickingischer Herrschaft. Nach der badischen Bezirkseinteilung 1819/20 gehörte mit Ausnahme des Hansmüllerhofes, der der Gemeinde Wiesneck unterstellt wurde, Rechtenbach zu Eschbach.
Der sanktpetersche Teil von Rechtenbach wurde im 13. Jahrh. von den Grafen von Hohenberg, Herren zu Wiesneck, als Vögte verwaltet. Die Herren von Falkenstein folgten ihnen im 14. Jahrh. Deren Nachfolger, die Schnewlin von Landeck, verkauften 1417 wichtige Herrschaftsrechte, so auch die Vogtei über Rechtenbach an Martin von Blumeneck. Doch bereits 1420 erwarb das Kloster St. Peter die Vogteirechte zurück und konnte bis zum 16. Jahrh. sämtliche Hoheitsrechte über das Rechtental bei sich vereinigen.
Die weilerartigen Ortsteile Ober- und Unterbirken sind erst Ende des 17. Jahrh. durch Rodung des Herrschaftslandes der Kagenecker angelegt worden.

Kirche:

Die Kapelle des Schlosses Weiler wird erstmals 1493 als Filialkirche von Kirchzarten aufgeführt. Wann sie errichtet wurde, konnte bislang nicht genau ausgemacht werden. Es wird jedoch vermutet, daß sie zumindest aus der Zeit des Meiertums Weiler (13. Jahrh.) stammt. Als anstelle des Meierhofes von den Herren von Reischach das Schloß Weiler erbaut wurde, wurde auch die Kapelle 1504 neu errichtet. Der Gottesdienst in der Schloßkapelle wurde von Priestern des Klosters St. Peter, auch von Kirchzarten und der Kartause bei Freiburg gehalten. Als 1787 Eschbach seine erste Pfarrkirche erhielt, wurde die Stegener Kapelle ihr als Filiale untergeordnet. Die Einwohner von Rechtenbach, Unter- und Oberbirken, blieben im Verband der Kirchzartener Pfarrei. Die Schloßkapelle wurde 1841/43 renoviert, 1895 wurde an den Chor eine Sakristei angebaut. Sehenswert ist das St. Sebastians-Altarbild von Anfang des 16. Jahrh., dessen Hintergrund ein Gemälde des Schlosses Wiesneck bildet. Die Pfarrei Stegen gehört zum Dekanat Kirchzarten und umfaßt zudem Zarten und Wittental.

Die evangelischen Einwohner sind nach Kirchzarten eingepfarrt.

Schule:

Wir lesen in einer Regierungsverordnung von 1788, daß Stegen angehalten wird, ein Schulhaus auch für Rechtenbach und Wittenbach bereitzustellen. 1834 kaufte die Gemeinde Stegen ein Bauernhaus und richtete es als Schulhaus ein. 1853 wurde es renoviert, 1878 erweitert. 1966 erhielt Stegen ein neues Schulgebäude, in dem (zudem in zwei Räumen des alten Schulhauses) die Klassen 1, 3 und 4 aus Stegen und Wittental und die 7. und 9. Klasse der Hauptschule aus Stegen, Ebnet, Eschbach, Wittental und Zarten unterrichtet werden. Die Klassen 2, 5 und 6 besuchen die Schule in Eschbach.
Seit 1965 besteht im Schloß das sogenannte "Collegium St. Sebastian“, ein privates Gymnasium, das von der Herz-Jesu-Kongregation gegründet wurde und unterhalten wird.
1970 wurde eine staatliche Gehörlosen- und Schwerhörigenschule in Stegen eröffnet, eine der modernsten in der Bundesrepublik.

Vereine: 

Die Freiwillige Feuerwehr von Stegen wurde 1929 gegründet. Ein reges Vereinsleben herrscht im DJK-Sportverein, im Judo-Club und im Radfahrverein.
Ilona Jerger

Gemeinderechnung Stegen 1839

Die allgemeine Schulbildung in den einfachen dörflichen schulischen Einrichtungen war um 1830 noch ziemlich dürftig. Schreiben und Lesen war noch nicht unbedingt erforderlich, um einen geregelten Lebensunterhalt bestreiten zu können. Erst 1834 bekam Stegen ein eigenes Schulhaus, ein zuvor landwirtschaftlich genutztes Gebäude, das umgebaut wurde. Aus diesem Grund waren auch die Gemeinden mit ihren Bürgermeistern, Gemeinderäten und anderweitig Bediensteten überfordert bei den von ihnen geforderten Verwaltungsarbeiten mit dem Schriftverkehr und mit der sorgfältigen Führung von Büchern und Listen. Nur die Pfarrer verfügten in den Dörfern meist über die notwendige Fertigkeit eines geordneten Schriftverkehrs und waren zugleich auch in der Pflicht zur Führung der Standesbücher (Tauf-, Ehe- und Totenbuch) bis zum Jahr 1870.

Mit der neuen staatlichen Ordnung  im 1806 neu gebildeten Großherzogtum Baden wurde auch eine einheitliche Verwaltung in den einzelnen Gemeinden angebahnt und langsam verfeinert. Für viele der im Amt befindlichen Gemeindebediensteten war diese Aufgabe fast unmöglich und viele Dienste wechselten häufig, sehr zum Ärger der vorgesetzten Verwaltungsbehörde wie im Fall von Stegen war es das Großherzogliche Landamt. Von dort aus wurden die einzelnen Gemeinden verwaltungsmäßig betreut und befehligt.

Im Jahr 1825 hatten die Gemeinden ein Instruktion für die „Gemeinds Rechner“ erhalten, um die finanziellen Aufgaben mit den verschiedenen Einnahmen oder gemeindeeigenen Erträgen aus Grundbesitz und steuerlichen Abgaben übersichtlich und planvoll zu machen. Dabei sollte neben der Kassenführung der Gelder auch ein Tagebuch über die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben geführt werden. In ähnlicher Weise sollte auch die Verwaltung durch Protokollierung der Tätigkeit des Gemeinderats und des Bürgermeisters in einem Tagebuch erkennbar werden. Die Ratschreiber wurden zur Führung eines Tagebuchs angehalten. Mancherorts wurde dieses Tagebuch nur mangelhaft oder gar nicht geführt. Auch in Stegen wurde deshalb durch das Landamt bei der Überprüfung des Rechenschaftsberichts in Verbindung mit der Kassenprüfung auch das fehlende Tagebuch des Ratschreibers verlangt und sollte vorgelegt werden. Ein solches war aber nicht geführt worden. In einem Schreiben vom 18. Nov. 1839 werden die besonderen Umstände für das fehlende Tagebuch angegeben:

„Das Tagebuch des Rathschreibers Gehr über die Rechnung pro 1838/39 kann nicht beigelegt werden; weil von demselben in dieser Rechnungsperiode keines geführt wurde. Was man nicht hat, kann man nicht geben und wird auch schwerlich nachgetragen werden können, da der ehevorige Rathschreiber Gehr immerwährend in bedenklichen kränklichen Umständen sich befindet. – Steegen dt 18 t Nov. 1839
Der Gemeinderath
Brgmstr   Walter
G.R. Laule
G.R.  Föhr“

Autor

zusammengestellt von Fridolin Hensler

Die kleine Burg Falkenbühl und Schloß Weiler.

Eine Wanderung ins Kirchzartener Tal nach Weiler und Stegen.

Der Weg zur Burg Falkenbühl.

Man erreicht das Dörflein Weiler Stegen von Freiburg kommend ‚indem man gleich hinter Ebnet die unruhige Landstraße verläßt und beim alten Kreuz unter den fünf Linden die schmale Fahrstraße einschlägt, die am Fuße der Berge hin ganz allmählich ansteigend nach Osten führt. Linker Hand öffnet sich zunächst das Welchental, dann erblickt man den altbekannten Breitehof mit dem dahinterliegenden Attental und zuletzt taucht der schöne Baldenwegerhof auf, an dem vorbei eine Straße ins Wittental hinauf führt, dessen Eingang einst die kleine Burg Falkenbühl beherrscht, auf der im Jahre 1449 ein Junker Conradt Tegelin seinen Sitz hatte. Leider sind von der Burg keine Überreste mehr vorhanden und wenn man hinter dem Gasthaus zum Falken den als Wiese angelegten Hügel ersteigt, dann kann nur das kundige Auge sich ungefähr ein Bild von der einstigen Anlage machen.Sie scheint in der Hauptsache nur aus einem festen Turn von 9 m im Geviert bestanden zu haben. Auf der etwa in halber Höhe des Berghügels um den Turm sich ziehenden Terrasse von ungefähr 10 m Breite u.180 Schritt Umfang mag wohl die Ringmauer gestanden haben.

Auch in der Geschichte ist ist von der Burg nicht viel zu finden. Sie gehörte ursprünglich den Herren von Falkenstein kam später an die von Blumeneck und wurde von diesen 1517 mit dem Baldenwegerhof an Dietrich von Landeck verkauft, von welchem sie durch Heirat an die Herren von Sickingen überging. Jetzt gehört die Burgstelle zu dem dabei liegenden Hof und Gasthaus.

Weiler und Stegen in der Vergangenheit

Doch nun ist die größte Breite des Tales erreicht, das in der Ferne von den Bergen völlig abgeschlossen erscheint. Auf der rechten Seite der Straße liegt Zarten, die alte Kelten- und Römerstätte Tarodunum und dahinter Kirchzarten. Wendet man diesen Flecken den Rücken, so erblickt man vor sich das prächtig gelegene Schloß Weiler, dessen Gärten und Parks sich zu beiden Seiten der Straße ausdehnen. Daran vorbei führt dann die Straße in.den Ort Stegen am Ausgang des Rechten- und Eschbachtales gelegen, zu dem noch die drei Orte Rechtenbach, Unter- und Oberbirken gehören und die weithin an den Abhängen der Berge, von denen‚ sich zunächst vor uns das Reckeneck und der sogenannte Galgenbühl erheben, gelegenen prächtigen Höfe.

Stegen wie auch Weiler sind uralte Niederlassungen, Stegen, das schon im 15.Jhdt und dann wieder 1510 urkundlich erwähnt wird, dürfte seinen Namen wohl von den sog.Hochstegen führen, die von alters her die beiden Bäche Wagensteig= und Höllbach überbrückten und die erst beim Bau der neuen Kreisstrasse von Stegen nach Kirchzarten entfernt wurden. Es war ursprünglich im Besitz von St.Blasien und, kam dann später an die Schnewlin von Weiler, wie uns heute noch. das Gemeindesiegel erzählt. Dasselbe zeigt auf einen, gespaltenen Schild links die Farben der Schnewlin, gold-grün, rechts den ansteigenden Hirsch von St.Blasien.

Leider sind über die Entstehung von Weiler Stegen und deren erste Eigentümer keine Aufzeichnungen mehr vorhanden, da alle Urkunden 1806 beim Brand des Nadelhofs, dessen Besitzer zugleich Vogt der Gemeinde Stegen war und daher die meisten Urkunden und Schriften der Gemeinde in seinem Hause aufbewahrte, verlorengingen. Auf dem oberen Bergrücken befand sich übrigens früher das Weilersche Hochgericht mit dem Galgen,weshalb der Berg heute noch den Namen Galgenbühl führt.
(Stegen hatte das Recht über Blut zu richten. GLA Karlsruhe. Lehens-und Adelsarchiv- Akten Kageneck).

Das Schloß "Weyler" und seine Geschichte.

Man vermutet, daß das Schloß Weiler in seinen ursprünglichen Teilen noch aus der Römerzeit stammt, ja vielleicht einmal ein Vorwerk der Festung Tarodunum bildete. Es besteht heute aus dem älteren dreistöckigen Schloßgebäude, inmitten eines Gartens, an den sich ein großer Park anschließt, mit getrennt stehender Schloßkapelle, Scheuern und Wirtschaftsgebäuden südlich der Straße und aus einem zweistöckigen Wohnhaus mit Garten dem sogenannten Tantenhaus, indem die Schwestern des Grafen Max von Kageneck, also die Tanten von dessen Kindern wohnten-,nördlich der Straße, zwischen der Landstraße und dem Eschbach. Das Schloßgebäude zeigt im Äußeren keine besondere Kunstformen. Im Inneren befinden sich interessante Sammlungen von Kunstgegenständen‚ darunter Gemälde, Möbel u. a.

Das ursprüngliche Schloß wurde unter den Rittern von Reyschach an Stelle des durch ein Unwetter zerstörten Meierhofes nach 1486 .erbaut. Die Ansicht dieser ersten Schloßanlagen ist auf einem altdeutschen Bild des Hl. Sebastian, das sich in der Schloßkapelle beim linken Seitenaltar befindet und wohl aus den Jahren 1550-1600 stammen dürfte‚ wiedergegeben. Das in den Kriegsjahren abgebrannte Schloß wurde nach dem Dreißigjährigen Krieg wieder aufgehaut.1805 bestand das Lehen aus einem Schloß als Meierhaus, drei Scheunen, einer Mühle, einer Sägmühle, 88 Jauchert Matten, 86 Jauchert Acker, 30 Jauchert ausgestocktes Feld, und 320 Jauchert Wald, mit allen Leuten, Gerichtsbarkeit, Frevel, Bußen, Steuern, Gülten, Frohnden usw. Die Güter selbst wie heute so auch früher meistens an die Einwohner von Stegen, Weiler u. Umgebung verpachtet.

Die Schloßkapelle, die wohl eines der ersten christlichen Gebäude der Gegend sein dürfte, wurde mehrmals umgebaut. Eine Fenstersimse zeigt die Jahreszahl 1504. Beim Neubau des Weilers (1843, Bau eines dritten Stockes) durch Graf Philipp von Kageneck wurde auch die Kapelle restauriert. Die Glasmalereien in der Kapelle zeigen verschiedene Inschriften, Bilder u.Wappen aus der Geschichte der Kageneck. Der letzte Umbau der Kapelle wurde im Jahre 1894 vorgenommen.
Etwa um 1200 scheint das Meiertum Weiler-Stegen im Besitz der Schnewlin gewesen zu sein, und zwar nannte sich dieser Zweig der Schnewlin "zum Wiler". Ein Angehöriger dieser Familie, Johann der Gresser ist auch der Stifter des Karthäuseklosters (Kartaus) und einer Kapelle oberhalb Ebnet bei Linden, wo jetzt das Kreuz steht.Nach dem Erlöschen der Schnewelin zum Wiler, wurde Weiler-Stegen 1442 von Kaiser Friedrich III. einen Hans Ullrich Maier zu Lehen gegeben.

Quelle

aus: "Die alten Burgen und Schlösser des Breisgaus"

Schule und Lehrer 1834 unter dem Auge des Gesetzes

Naturvölker haben keine Schule und brauchen sie auch nicht. Das einfache Leben in der Natur erfordert praktisches Tun und Handeln, Einfühlungsvermögen in das natürliche Gedeihen der Pflanzen und Tiere, Kraft und körperliche Geschicklichkeit für Jagd und Fischfang. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden in der Familie, in der Sippe oder in einer Dorfgemeinschaft erworben. Dabei wird auch die soziale Kompetenz erarbeitet.

Die moderne und hochtechnisierte Arbeitswelt unserer Zeit ist in steigendem Maß auf vielseitiges theoretisches Wissen angewiesen, dessen Erwerb nicht ohne den Wissensspeicher im Schriftgut in einer Schule mit Lehrern möglich ist.

Die Erkenntnis der Notwendigkeit einer allgemeinen Schulbildung mit dem Ziel über Lesen, Schreiben und Rechnen auch wirtschaftliche Verbesserung der Lebensverhältnisse zu erreichen, führte im 19. Jahrhundert zur allgemeinen staatlich verordneten Schulpflicht. Bis dahin war die Alphabetisierung trotz Erfindung des Buchdrucks nur auf einen kleinen Bruchteil der Bevölkerung beschränkt geblieben und vor allem durch Kirchen und Klöster gepflegt worden.

Die gesetzlich verankerte Schulpflicht, die den Gemeinden aufgetragen wurde, stand jedoch nur auf dem Papier, da keine ausgebildeten Lehrer vorhanden und auch geeignete Räumlichkeiten für „Schulstuben“ nur schwer zu finden waren. Nicht weniger leicht war die Bestreitung des Unterhalts für einen Lehrer durch die Gemeinde zu bewältigen. Anfänglich waren meist ortsansäßige Handwerker als Mesner zugleich auch noch als Lehrer tätig, die vor allem im Winter, wenn die Feldarbeiten ruhten, Kindern Schreiben, Lesen und einfaches Rechnen beibrachten. Bibel und Katechismus waren dabei die üblichen Lesebücher.

Im Regierungsblatt 1834 Nr. XXV wurden nähere Bestimmungen zur allgemeinen Schulpflicht bekannt gemacht.

Die Schulpflicht wurde auf das Alter von 6 Jahren, für Knaben bis 14 Jahre, bei Mädchen bis 13 Jahre festgesetzt. Der Schuljahrsbeginn wurde auf Ostern des Jahres bestimmt. Wer das vorgegebene Lernziel am Ende der vorgesehenen Schulzeit nicht erreicht hatte, mußte ein Jahr länger die sog. „Volksschule“ besuchen. Es waren regelmäßige, jährliche öffentliche Prüfungen der Schüler vorgesehen in Anwesenheit des Schulvorstandes mit Gemeinderat und Bürgerausschuß.

Es waren 8 Wochen Ferienzeit vorgesehen. Deren Verteilung wurde unter Berücksichtigung von Festzeiten und landwirtschaftlichen Arbeiten örtlich beantragt und war vom „Schulvisitator“ zu genehmigen.

Die schulentlassenen Knaben hatten nach dem Besuch der Volksschule während des Winterhalbjahrs ein- oder zweimal wöchentlich zu je 2 Stunden den Unterricht als „Fortbildungsschule“ zu besuchen.

Von großer Bedeutung war außerdem die sog. „Sonntagsschule“. Sie war an jedem Sonntag (Festtage und Ferien ausgenommen) und mußte nach der Schulentlassung 3 Jahre lang besucht werden. In der Sonntagsschule waren Knaben und Mädchen getrennt im wöchentlichen Wechsel verpflichtet.

Die schulische Aufsicht hatte der jeweilige zuständige Pfarrer als „Schulinspektor“. Mit dem Bürgermeister zusammen bildeten beide den Schulvorstand, der über alle schulischen Angelegenheiten und die schulischen Bedürfnisse zu entscheiden hatte. Der Ortspfarrer hatte aber auch die Aufgabe, zweimal wöchentlich Religionsunterricht zu erteilen.

Für alle in einem Amtsbezirk vorhandenen Schulen in den verschiedenen Gemeinden wurde von höherer Stelle ein Geistlicher jeweils auf 6 Jahre als „Schulvisitator“ bestellt. Das gesamte Schulwesen im Großherzogtum Baden unterstand 1834 dem Innenministerium. Dort war als beratendes Gremium aus geistlichen und weltlichen sachkundigen Vertretern die „Oberschulbehörde“.

Zum Lehrplan ist 1834 gesetzlich vorgegeben:
"Religionsunterricht, welcher der wichtigste Gegenstand der Volksschule ausmacht, ist zu trachten, daß der Schüler nicht bloss Sprüche und Sätze auswendig lerne, sondern daß seine Erkenntnis klar und sicher, sein Gefühl erwärmt und sein Wille zum Guten gestärkt werde.
Ergänzend fordert dazu § 35: „. . . . auch soll der Unterricht an jedem Tag mit einem kurzen Gebete oder Gesang angefangen und geschlossen werden  . . . . . .
Die Schulkinder sind zum regelmäßigen Besuch der Kirche anzuhalten und an dem darauf folgenden Tag ist bei dem Religionsunterricht auf die gehaltene Predigt zurückzukommen und die Kinder über den Hauptinhalt zu befragen“ . . . . .
Auf den Religionsunterricht ist täglich beiläufig eine halbe Stunde zu verwenden.

Gewerbeschule

Solche wurden 1834 nur in gewerbereichen Städten eingerichtet.

Die Industrieschule

wurde erst einige Zeit später eingeführt. Meistens wurde diese Art der Unterrichtung von der Frau des jeweiligen Dorflehrers übernommen. Damit versuchte man der schulentlassenen weiblichen Jugend nützliche haushaltstechnische Arbeiten, vor allem Stricken, Häkeln und Nähen beizubringen. Diese Beschulung wurde später mit der Bezeichnung „Nähschule“ auch noch im 20. Jahrhundert fortgesetzt in Person einer „Handarbeitslehrerin“.

Die Lehrerbesoldung

war lange Zeit dem Ermessen der Gemeinden überlassen und dürftig. Teilweise wurde der Lehrer reihum in Verpflegung gehalten, um dessen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Später bekam der Lehrer einen Anspruch auf eine gemeindeeigene Wohnung und ab 1836 eine staatlich garantierte Besoldung von jährlich 140 Gulden, die von der Gemeinde auszuzahlen waren. Dazu erhielt der Lehrer jährlich noch 30 x Kopfgeld pro Schüler.

Je nach Vermögen der Gemeinde erhielt diese zum Lehrergehalt einen Staatszuschuß. Im Rechnungsjahr 1841/42 z.B. war dieser Staatszuschuß in Stegen 21 fl 52 x.

Autor

Fridolin Hensler